Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkswagen Leasing GmbH
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Volkswagen Leasing GmbH und dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge. Allen Leistungen für Trainingsmaßnahmen der Volkswagen Leasing GmbH liegen diese Vertragsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.2 Teilnehmer
Das Angebot gilt für Mitarbeiter der Handelsorganisation und der Autovermietungen des Volkswagen Konzerns (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt).
2 Registrierung, Buchung und Buchungsbestätigung
2.1 Registrierung und Buchung
2.1.1 Registrierung Trainingsportal
Der Teilnehmer registriert sich online auf der Registrierungsseite des Trainingsportals https://www.training.vwfsag.de. Mit der Registrierung erkennt der Teilnehmer diese Geschäftsbedingungen an.
2.1.2 Buchung Trainingsportal
Die Buchung erfolgt über die Buchungsmaske des Portals. Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer diese Geschäftsbedingungen an. Die Buchungen werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums berücksichtigt.
2.2 Buchungsbestätigung
Der Teilnehmer reist nur an, wenn er eine Bestätigung zum Trainingstermin erhalten hat. Um den Lernerfolg zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl in den Trainings begrenzt. Sollte der gewünschte Termin bereits belegt sein, wird die Volkswagen Leasing GmbH sich bemühen, dem Teilnehmer einen Ausweichtermin anzubieten.
3 Ergänzende Bedingungen für den Trainingsbetrieb
3.1 Gebühren
Die Gebühren für das Training sind aus der jeweiligen Trainingsbeschreibung im Trainingsportal zu entnehmen.
3.2 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung aller anfallenden Gebühren erfolgt über die Volkswagen Leasing GmbH.
3.3 Unterkunft
3.3.1 Generelle Regelung
Bei ein- oder mehrtägigen Trainings können die Teilnehmer in dem jeweiligen Hotel auf eigene Rechnung ein Zimmer buchen.
3.3.2 Trainings und Veranstaltungen der VOLKSWAGEN Group Fleet International
Ein Hotelzimmer wird für die Dauer der gesamten Veranstaltung durch die VOLKSWAGEN Group Fleet International gebucht. Die Kosten für die Übernachtungen inklusive Frühstück sind vor Ort durch den Teilnehmer zu begleichen.
Ausnahme: Die Kosten für die Übernachtung inklusive Frühstück sind für folgende Trainings und Veranstaltungen in der Teilnehmergebühr enthalten: Qualitätszirkel, Basisseminar, Geschäftsführerdialog und Jahresdialog. Die Kosten einer optionalen Vorübernachtung sind vom Teilnehmer zu tragen.
4 Stornierung
4.1 Absage / Nichtteilnahme / Vorzeitiger Abbruch durch den Teilnehmer / Vertragspartner
Abhängig vom Trainingsformat wird dem Teilnehmer / Vertragspartner bei nicht rechtzeitiger Absage, mindestens 14 Kalendertage vor dem Trainingstag, bei Nichtteilnahme oder bei vorzeitigem Abbruch nach Trainingsbeginn eine Stornogebühr in Rechnung gestellt.
Folgender Aufstellung sind die Höhe der Stornogebühr, abweichende Stornofristen und ergänzende Bedingungen zu entnehmen.
4.1.1 Präsenztraining
Die Stornogebühr beträgt 50,00 Euro zzgl. MwSt. pro Tag, mindestens jedoch 100,00 Euro zzgl. MwSt..
4.1.2 Webinar
Die Stornogebühr beträgt 50,00 Euro zzgl. MwSt. pro Tag.
4.1.3 Zertifizierungsprüfung
Die Stornogebühr entspricht der Prüfungsgebühr.
4.1.4 Trainings und Veranstaltungen der VOLKSWAGEN Group Fleet International
1. Bei nicht rechtzeitiger Absage, mindestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn, behalten wir uns vor, die Trainings- /Veranstaltungsgebühr in Rechnung zu stellen.
2. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung des Hotelzimmers, mindestens 28 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn, behalten wir uns vor, Ihnen die uns entstandenen Hotelstornierungskosten mindestens 135,00 Euro zzgl. MwSt. pro Hotelübernachtung in Rechnung zu stellen. Ihnen steht es frei nachzuweisen, dass diese Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.
4.1.5 Individuell mit dem Vertragspartner vereinbarte Trainings
1. Bei nicht rechtzeitiger Absage, mindestens 28 Kalendertage vor dem Trainingstag, behalten wir uns vor, die uns entstandenen Stornierungskosten, mindestens aber eine Stornogebühr in Höhe von 500,00 Euro zzgl. MwSt. pro Tag in Rechnung zu stellen.
2. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durch Nichtteilnahme einzelner Teilnehmer oder dem vorzeitigen Abbruch des Trainings durch den Vertragspartner am Trainingstag, wird die vereinbarte Trainingsgebühr, mindestens jedoch die Stornogebühr in Höhe von 500,00 Euro zzgl. MwSt. pro Tag in Rechnung gestellt.
3. Das Online-Coaching und das Coaching im Autohaus sind separat in den AGB geregelt.
4.1.6 Online-Coaching
Die Stornogebühr entspricht der Trainingsgebühr, mindestens werden jedoch 100,00 Euro zzgl. MwSt. pro Tag in Rechnung gestellt.
4.1.7 Coaching im Autohaus
Die Stornogebühr entspricht der Trainingsgebühr, mindestens werden jedoch 500,00 Euro zzgl. MwSt. pro Tag in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durch Nichtteilnahme einzelner Teilnehmer oder dem vorzeitigen Abbruch des Trainings durch den Vertragspartner am Trainingstag.
4.2 Generelle Ausnahmeregelung
Keine Stornogebühr wird erhoben bei einer Krankmeldung mit schriftlichem Nachweis.
4.3 Absage durch den Veranstalter
Die Volkswagen Leasing GmbH behält sich vor, im Falle einer zu geringen Teilnehmeranzahl, bei Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ein Training unter der möglichen Angabe von alternativen Terminen zu stornieren. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Ansprüche daraus können nicht geltend gemacht werden.
5 Haftung
Die Volkswagen Leasing GmbH schließt ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder Garantien oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Volkswagen Leasing GmbH.
6 Bestimmung des Qualifizierungsverantwortlichen im Trainingsportal
Die vertretungsberechtigten Personen der Handelsorganisation oder der Autovermietung des Volkswagen Konzerns sind befugt, zur Verwaltung der Qualifizierungsdaten ihrer Mitarbeiter einen Qualifizierungsverantwortlichen zu bestimmen.
Mit der Freigabe versichert die vertretungsberechtigte Person der Handelsorganisation oder Autovermietung des Volkswagen Konzerns, dass sie und der von ihr bestimmte Qualifizierungsverantwortliche befugt sind, in die Buchungsdaten und in die historischen Daten in der Teilnehmer-Datenbank (Vorname, Nachname, optional Serviceberaternummer, optional Verkäufernummer, Thema, Typ, Status, Datum, Ort, Funktion, Marke, Betrieb, Händlernummer) über die Qualifizierung der Mitarbeiter Einsicht zu nehmen und diese Daten zu verwenden. Des Weiteren sind die vertretungsberechtigte Person und der bestimmte Qualifizierungsverantwortliche befugt, die Mitarbeiterstammdaten (Vorname, Nachname, Anrede, Titel, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Serviceberaternummer, Verkäufernummer, GRP-Global-User-ID, Tätigkeitsbereich, Funktion, Marke, Betrieb, Händlernummer) zu verwalten und Änderungen, die ggf. auch rechnungsauswirkend sind, vorzunehmen.
Die dafür erforderlichen Einwilligungen der Mitarbeiter liegen den Personen vor und können auf Verlangen nachgewiesen werden. Die Volkswagen Leasing GmbH behält sich vor, das Vorliegen der Einwilligungen zu prüfen.
Den Wegfall einer Einwilligung, z. B. durch Ausscheiden des Mitarbeiters, nachträglichen Widerruf oder Kündigung einer Betriebsvereinbarung, werden Sie der Volkswagen Leasing GmbH unverzüglich unter der Faxnummer: 0531 212-77934 mitteilen.
7 Geheimhaltung und Schutzrechte
An den ausgehändigten Unterlagen sowie der genutzten Software behält sich die Volkswagen Leasing GmbH die Urheberrechte ausdrücklich vor.
Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln.
8 Schlussbestimmungen
Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Braunschweig. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.